Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele.  
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele.  
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.  
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. <br />
 
 
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br />
 
- die Förderung des fachlichen Austausches<br />
 
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br />
 
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br />
 
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br />
 
 
Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für <br />
 
- Mitglieder<br />
- Sozialversicherungsträger<br />
- Behörden<br />
- Verbände<br />
- Ministerien<br />


- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben
- die Förderung des fachlichen Austausches
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen


Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für
- Mitglieder
- Sozialversicherungsträger
- Behörden
- Verbände
- Ministerien





Version vom 8. Oktober 2017, 19:29 Uhr

Zweck und Aufgaben des Vereins:

Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.


- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben

- die Förderung des fachlichen Austausches

- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung

- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter

- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen


Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für

- Mitglieder
- Sozialversicherungsträger
- Behörden
- Verbände
- Ministerien



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