Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherungssummen: Unterschied zwischen den Versionen

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XYZ
 
Die Versicherungssummen in der Betriebshaftpflichtversicherung scheinen auf den ersten Blick sehr hoch. Im Falle eines Schadens stellt man fest, dass die Versicherungssummen schnell erreicht sind. Die Risikoeinschätzung des zu versichernden Unternehmens ist ein wesentlicher Bestandteil zur Festlegung der Versicherungssumme in der Betriebshaftpflichtversicherung.
 
Insbesondere bei '''Personenschäden''' kommen oftmals erhebliche Schadenssummen zusammen, die sich bilden aus:
 
* Kosten für Krankenhausaufenthalte
* Schmerzensgeldforderungen
* Forderungen aufgrund entgangenem Gewinn
 
Auch für den Bereich der '''Sachschäden''' ist die Ermittlung der Versicherungssummen von relevanter Bedeutung. Ist die Versicherungssumme zu gering, so besteht evtl. eine Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zu hoch festgesetzt, besteht eine Überversicherung, die nur unnötig Geld kostet.
 
 
'''Ermittlung der Versicherungssummen'''
 
Die Versicherungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung sollten anhand der nachfolgenden Kriterien ermittelt werden:
 
* Betriebliche Tätigkeiten
* Größe des Betriebs
* Anzahl der Mitarbeiter
* Gesamtjahresumsatz
 
 
'''Standartisierte Versicherungssummen'''
 
Im Regelfall betragen die standardisierten Versicherungssummen:
 
 
 
 
Bereich Versicherungssumme
Personenschäden 2 Mio. Euro
Sachschäden 1 Mio. Euro
Vermögensschäden 100`Euro
 
Diese sind bei größeren Betrieben meist nicht ausreichend. Unter Umständen erfolgt die sog. Durchgriffshaftung bis hin zum Privatvermögen des Firmeninhabers.
 
Neue Risiken
 
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind nur die Risiken versichert, die im Versicherungsschein dokumentiert sind. Ergeben sich im Laufe der Zeit neue Risiken, sollten diese unverzüglich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt und nachversichert werden. Im Rahmen der Vorsorgeversicherung sind diese im Regelfall bis zur nächsten Hauptfälligkeit kostenfrei versichert. Im Zweifelsfall sollte die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung genau geprüft werden, ob und inwieweit die neuen Risiken bereits beinhaltet sind bzw. beinhaltet werden können.

Version vom 18. September 2017, 15:36 Uhr

XYZ

Die Versicherungssummen in der Betriebshaftpflichtversicherung scheinen auf den ersten Blick sehr hoch. Im Falle eines Schadens stellt man fest, dass die Versicherungssummen schnell erreicht sind. Die Risikoeinschätzung des zu versichernden Unternehmens ist ein wesentlicher Bestandteil zur Festlegung der Versicherungssumme in der Betriebshaftpflichtversicherung.

Insbesondere bei Personenschäden kommen oftmals erhebliche Schadenssummen zusammen, die sich bilden aus:

  • Kosten für Krankenhausaufenthalte
  • Schmerzensgeldforderungen
  • Forderungen aufgrund entgangenem Gewinn

Auch für den Bereich der Sachschäden ist die Ermittlung der Versicherungssummen von relevanter Bedeutung. Ist die Versicherungssumme zu gering, so besteht evtl. eine Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zu hoch festgesetzt, besteht eine Überversicherung, die nur unnötig Geld kostet.


Ermittlung der Versicherungssummen

Die Versicherungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung sollten anhand der nachfolgenden Kriterien ermittelt werden:

  • Betriebliche Tätigkeiten
  • Größe des Betriebs
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Gesamtjahresumsatz


Standartisierte Versicherungssummen

Im Regelfall betragen die standardisierten Versicherungssummen:



Bereich Versicherungssumme Personenschäden 2 Mio. Euro Sachschäden 1 Mio. Euro Vermögensschäden 100`Euro

Diese sind bei größeren Betrieben meist nicht ausreichend. Unter Umständen erfolgt die sog. Durchgriffshaftung bis hin zum Privatvermögen des Firmeninhabers.

Neue Risiken

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind nur die Risiken versichert, die im Versicherungsschein dokumentiert sind. Ergeben sich im Laufe der Zeit neue Risiken, sollten diese unverzüglich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt und nachversichert werden. Im Rahmen der Vorsorgeversicherung sind diese im Regelfall bis zur nächsten Hauptfälligkeit kostenfrei versichert. Im Zweifelsfall sollte die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung genau geprüft werden, ob und inwieweit die neuen Risiken bereits beinhaltet sind bzw. beinhaltet werden können.