Betriebshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung erweiterte

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Im Rahmen der „normalen“ Betriebshaftpflichtversicherung ist die Produkthaftpflichtversicherung bereits beinhaltet. Jedoch beinhaltet der Versicherungsschutz nur Personenschäden und Sachschäden an Dritten, die aus der Lieferung, Herstellung und dem in den Verkehr bringen von schädigenden Produkten zur Folge haben.

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Durch den Vereinbarung der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung wird der Versicherungsschutz auf echte Vermögensschäden ausgeweitet. Insbesondere für Händler und Hersteller von Endprodukten, die zur weiteren gewerblichen bzw. industriellen Tätigkeit verwendet werden, ergeben sich Haftungsrisiken, die nur im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Beispielsweise Zulieferer von Autoteilen oder Hersteller von Gewürzen.

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist empfehlenswert, wenn

  • das Produkt mit dem Produkt des Abnehmers vermischt oder verarbeitet wird und aus wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr getrennt werden können
  • das Produkt weiterverarbeitet oder weiterbearbeitet wird, ohne dass eine Verarbeitung oder Vermischung mit einem anderen Produkt stattfindet
  • das Produkt eingebaut oder ausgebaut werden kann
  • eine Maschine produziert / geliefert wird, mit der der Abnehmer ein anderes Produkt herstellt, bearbeitet oder verarbeitet

Wichtig

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung und Produkthaftpflichtversicherung kann nur zusammen mit der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hintergrund hierfür ist, dass Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen der Betriebshaftpflichtversicherung und Produkthaftpflichtversicherung bzw. erweiterten Produkthaftpflichtversicherung vermieden werden.