Betriebshaftpflichtversicherung, Forderungsausfallsdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Versicherungsumfang'''<br />
* '''Versicherungsumfang'''<br />


- Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben<br />
:- Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben<br />
- Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos<br />
:- Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos<br />
- finanzieller Ausgleich im Schadensfall<br />
:- finanzieller Ausgleich im Schadensfall<br />


* '''Versichert werden können'''<br />
* '''Versichert werden können'''<br />


- Forderungen aus Warenlieferungen<br />
:- Forderungen aus Warenlieferungen<br />
- Forderungen aus Werkleistungen<br />
:- Forderungen aus Werkleistungen<br />
- Forderungen aus Dienstleistungen<br />
:- Forderungen aus Dienstleistungen<br />
- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen<br />
:- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen<br />
- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen<br />
:- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen<br />
- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)
:- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)


* '''Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung'''<br />
* '''Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung'''<br />


- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens<br />
:- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens<br />
- individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit<br />
:- individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit<br />





Version vom 22. März 2022, 12:17 Uhr

Forderungsausfalldeckung: Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit muss nahezu jedes Unternehmen Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar.


  • Versicherungsumfang
- Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
- Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos
- finanzieller Ausgleich im Schadensfall
  • Versichert werden können
- Forderungen aus Warenlieferungen
- Forderungen aus Werkleistungen
- Forderungen aus Dienstleistungen
- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)
  • Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung
- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens
- individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit


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