Betriebshaftpflichtversicherung, Forderungsausfallsdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Versichert werden können'''<br />
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- Forderungen aus Warenlieferungen
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- Forderungen aus Werkleistungen
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- Forderungen aus Dienstleistungen
- Forderungen aus Dienstleistungen<br />
- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen<br />
- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen<br />
- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)
- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)



Version vom 6. Juli 2018, 07:18 Uhr

Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit musste nahezu jedes Unternehmen bereits Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar.


  • Versicherungsumfang


  • Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
  • Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos
  • finanzieller Ausgleich im Schadensfall


  • Versichert werden können

- Forderungen aus Warenlieferungen
- Forderungen aus Werkleistungen
- Forderungen aus Dienstleistungen
- Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
- weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)


  • Kosten / Berechnungsgrundlage der Forderungsausfalldeckung

- Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens - individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit

Schlagwort:

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