Betriebshaftpflichtversicherung, Forderungsausfallsdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Juli 2018, 07:15 Uhr

Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit musste nahezu jedes Unternehmen bereits Forderungsausfälle finanzielle verkraften. Um einen Forderungsverlust von 20.000 Euro auszugleichen, muss bei einer Umsatzrendite von 5 % ein weiterer Umsatz von rund 400.000 Euro erwirtschaftet werden. Insbesondere beim Export von Waren und Dienstleistungen sind Eigentumsvorbehalte oder Pfandrechte rechtlich meist nicht durchsetzbar bzw. einklagbar.


Versicherungsumfang

  • Übernahme von Kreditprüfungsaufgaben und Kreditüberwachungsaufgaben
  • Übernahme des Mahnverfahrens und Inkassos
  • finanzieller Ausgleich im Schadensfall


Versichert werden können

  • Forderungen aus Warenlieferungen
  • Forderungen aus Werkleistungen
  • Forderungen aus Dienstleistungen
  • Forderungen aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
  • Fabrikationsrisiken aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
  • weltweiter Versicherungsschutz (mit Ausnahme politisch instabiler Staaten)


Kosten der Forderungsausfalldeckung

Als Berechnungsgrundlage werden die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Gesamtjahresumsatz des zu versichernden Unternehmens
  • individuelle Risikosituation, insbesondere betriebliche Tätigkeit

Schlagwort:

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