Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Betriebskosten, Betriebshaftpflicht von der Steuer absetzen, Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar,  Firmenhaftpflicht, Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflicht, Gewerbehaftpflichtversicherung
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Version vom 8. September 2020, 08:12 Uhr

Um einen Eigenschaden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden in der eigenen Firma verursacht. Vorausgesetzt der Mitarbeiter besitzt keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung. Der Baustein „Eigenschaden“ ist meist zusätzlich versicherbar, da dieser im Regelfall nicht standardmäßig im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

Der Baustein „Eigenschaden“ kann als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart werden. Somit sind Schäden abgedeckt, die auch durch eigenes Verschulden verursacht werden abgedeckt. Mitversichert sind die „Unterwiesenen“ des Versicherungsnehmers. Somit wird aufgrund des Bausteins „Eigenschaden“ das unternehmerische Risiko wesentlich reduziert und erstattet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die finanziellen Schäden.

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