Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Was versichert ist''':<br />
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Versichert sind '''Personenschäden und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden''', die aus einem Personenschaden oder Sachschaden resultieren.<br />
:Versichert sind '''Personenschäden und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden''', die aus einem Personenschaden oder Sachschaden resultieren.<br />




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* '''Versicherte Personen in der Betriebshaftpflichtversicherung sind:'''<br />
* '''Versicherte Personen in der Betriebshaftpflichtversicherung sind:'''<br />


- Mitglieder de Geschäftsführung des Versicherungsnehmers<br />
:Mitglieder de Geschäftsführung des Versicherungsnehmers<br />
- Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers<br />
:Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers<br />
- Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers<br />
:Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers<br />
- Im Betrieb des VN eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten Werkstudenten<br />
:Im Betrieb des VN eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten Werkstudenten<br />
- Mit der Auftragserledigung beauftragte Subunternehmer<br />
:Mit der Auftragserledigung beauftragte Subunternehmer<br />




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In der Haftpflichtversicherung im Allgemeinen gilt der Grundsatz der Spezialität. Daher muss beachtet werden, dass unter den Versicherungsschutz nur die Rechtsverhältnisse und Eigenschaften fallen, die der Versicherungsnehmer und der Versicherer vertraglich vereinbart haben. Die AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen) gelten für alle Haftpflichtversicherungen. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden die AHB durch die branchenüblichen Besonderen Bedingungen ersetzt. <br />
:In der Haftpflichtversicherung im Allgemeinen gilt der Grundsatz der Spezialität. Daher muss beachtet werden, dass unter den Versicherungsschutz nur die Rechtsverhältnisse und Eigenschaften fallen, die der Versicherungsnehmer und der Versicherer vertraglich vereinbart haben. Die AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen) gelten für alle Haftpflichtversicherungen. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden die AHB durch die branchenüblichen Besonderen Bedingungen ersetzt. <br />




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Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist eine Sonderform der Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist ein gutes Beispiel dafür, dass das Haftungsrisiko hoch ist und Haftpflichtschäden schnell die Existenz des Landwirtes bedrohen können. Zu den Risiken zählt  das Vieh, das ausbricht und sehr häufig schwerwiegende Verkehrsunfälle verursachen.  
:Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist eine Sonderform der Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist ein gutes Beispiel dafür, dass das Haftungsrisiko hoch ist und Haftpflichtschäden schnell die Existenz des Landwirtes bedrohen können. Zu den Risiken zählt  das Vieh, das ausbricht und sehr häufig schwerwiegende Verkehrsunfälle verursachen.  




* '''Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie'''<br />
* '''Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie'''<br />


Der Inhaber eines Gastronomiebetriebes, wie z.B: Restaurant, Cafe, Imbiss, Bar, unterliegt einer Vielzahl von Haftungsrisiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei den nachfolgenden Beispielen:
:Der Inhaber eines Gastronomiebetriebes, wie z.B: Restaurant, Cafe, Imbiss, Bar, unterliegt einer Vielzahl von Haftungsrisiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei den nachfolgenden Beispielen:


- ein Gast verletzt sich in den Räumlichkeiten des Gastwirts<br />
:ein Gast verletzt sich in den Räumlichkeiten des Gastwirts<br />
- mehrere Gäste erleiden eine Lebensmittelvergiftung<br />
:mehrere Gäste erleiden eine Lebensmittelvergiftung<br />
- Sachschäden an gemieteten Räumlichkeiten oder Geschäftsgebäude<br />
:Sachschäden an gemieteten Räumlichkeiten oder Geschäftsgebäude<br />
- beim Entladen der Lebensmittel wird ein Passant verletzt.<br />
:beim Entladen der Lebensmittel wird ein Passant verletzt.<br />




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Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen u.a.:<br />
:Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen u.a.:<br />


- Branche<br />
:Branche<br />
- Unternehmensgröße<br />
:Unternehmensgröße<br />
- Anzahl der Mitarbeiter<br />
:Anzahl der Mitarbeiter<br />
- Gewünschte Versicherungssumme<br />
:Gewünschte Versicherungssumme<br />
- Versicherungsumfang (evtl. Deckungserweiterung, usw.)<br />
:Versicherungsumfang (evtl. Deckungserweiterung, usw.)<br />





Version vom 26. Mai 2022, 11:40 Uhr

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Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) sichert die finanziellen Risiken der Haftung nach § 823 BGB von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Handwerkern und industriellen Unternehmen im Rahmen der gewerblichen/beruflichen Tätigkeit ab. Der Versicherungsschutz beinhaltet die Übernahme der berechtigten Schadensersatzansprüche von Dritten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummens sowie die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen, notfalls auch gerichtlich (passiver Rechtsschutz).


  • Was versichert ist:
Versichert sind Personenschäden und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden, die aus einem Personenschaden oder Sachschaden resultieren.


⚠️ Reine Vermögensschäden, die aus der Tätigkeit für den Kunden entstehen und aus keinem Personenschaden oder Sachschaden entstehen, sind nicht versichert.


  • Versicherte Personen in der Betriebshaftpflichtversicherung sind:
Mitglieder de Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers
Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers
Im Betrieb des VN eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten Werkstudenten
Mit der Auftragserledigung beauftragte Subunternehmer


  • Besondere Bedingungen in der Betriebshaftpflichtversicherung


In der Haftpflichtversicherung im Allgemeinen gilt der Grundsatz der Spezialität. Daher muss beachtet werden, dass unter den Versicherungsschutz nur die Rechtsverhältnisse und Eigenschaften fallen, die der Versicherungsnehmer und der Versicherer vertraglich vereinbart haben. Die AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen) gelten für alle Haftpflichtversicherungen. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden die AHB durch die branchenüblichen Besonderen Bedingungen ersetzt.


  • Betriebshaftpflichtversicherung für die Landwirtschaft


Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist eine Sonderform der Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist ein gutes Beispiel dafür, dass das Haftungsrisiko hoch ist und Haftpflichtschäden schnell die Existenz des Landwirtes bedrohen können. Zu den Risiken zählt das Vieh, das ausbricht und sehr häufig schwerwiegende Verkehrsunfälle verursachen.


  • Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie
Der Inhaber eines Gastronomiebetriebes, wie z.B: Restaurant, Cafe, Imbiss, Bar, unterliegt einer Vielzahl von Haftungsrisiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei den nachfolgenden Beispielen:
ein Gast verletzt sich in den Räumlichkeiten des Gastwirts
mehrere Gäste erleiden eine Lebensmittelvergiftung
Sachschäden an gemieteten Räumlichkeiten oder Geschäftsgebäude
beim Entladen der Lebensmittel wird ein Passant verletzt.


  • Beitragshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung


Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen u.a.:
Branche
Unternehmensgröße
Anzahl der Mitarbeiter
Gewünschte Versicherungssumme
Versicherungsumfang (evtl. Deckungserweiterung, usw.)


Siehe auch:
Vermögensschaden echter und unechter
https://www.betriebsversicherung.com


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Versicherungsvergleich.de
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


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