Betriebsausfall-, Einkommens-, Praxisausfallversicherung für bestimmte Berufsgruppen

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Eine Betriebsausfallversicherung leistet, wenn Abläufe nicht weitergeführt werden können, weil eine für den Betrieb entscheidende Person ausgefallen ist, zum Beispiel wegen einer Verletzung oder Erkrankung.

Bei Freiberuflern wie auch Selbständigen und bei kleineren, mittelgroßen Betrieben steht häufig eine Person besonders im Zentrum des Geschehens. Fällt diese Person aus kommt es zu einem, auch teilweisen, Betriebsausfall oder es entstehen zusätzliche Kosten für eine Vertretung. Hier springt die Betriebsausfallversicherung ein.

⚠️ Eine Betriebsausfallversicherung ersetzt nicht die Krankentagegeldversicherung. Leistungen einer Tagegeldversicherung dienen der Kostendeckung der privaten Lebensführung. Die Höhe der Krankentagegeldversicherung beläuft sich maximal auf Höhe des Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers.


👁 Siehe auch: Betriebsunterbrechungsversicherung
👁 Siehe auch: Betriebsschließungsversicherung
👁 Siehe auch: Freiberufler
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung

Schlagwort: Betriebsschliessungsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung


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