Berufshaftpflichtversicherung, Verzögerungsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Verzögerung,  Leistungsverzögerung, Erfüllungsschaden
Schlagwort: Verzögerung,  Leistungsverzögerung, Erfüllungsschaden



Version vom 28. Mai 2017, 08:14 Uhr

Die Verzögerung einer Leistungserfüllung führt zu einem Verzögerungsschaden.
Beispiele hierfür: Software, eine Internetseite, ein Wertgutachten, eine Analyse und vieles mehr, wurden nicht zum vereinbarten Termin fertiggestellt.

Im IT Bereich kommt es sehr häufig zu Verzögerungsschäden. Bis zu 30% der Fertigstellungsfristen werden nicht eingehalten.

Die Folgen: Schadenersatzansprüche bis hin zu Schadenersatz statt Leistung zuzüglich unterschiedlichster entstandener Mehrkosten. In der Berufs- wie auch Betriebshaftpflichtversicherung sind diese Schäden häufig nicht versichert. Wenige Versicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen, es darf keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Versicherungsschutz. Auch sind Verzögerungsschäden die ihre Ursache in einem Brand- oder Wasserschaden des auszuführenden Büros haben, versichert. Die Leistungen der Versicherer sind recht unterschiedlich!


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