Berufshaftpflichtversicherung, Personenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Version vom 28. Februar 2023, 15:11 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Personenschäden, hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Personenschäden.

Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht. Personenschäden lösen häufig hohe Abfindungszahlungen aus und führen zu dauernden Rentenzahlungen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.


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Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden, Abfindung, Abfindungsleistung, Abfindungsleistungen, Abfindungszahlung

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