Berufshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht erbringt/einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.
Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht erbringt/einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.

Version vom 24. März 2020, 08:39 Uhr

Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht erbringt/einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.

Beispiel: Ein Auftrag wird in der vertraglich vereinbarten Zeit nicht rechtzeitig erfüllt. Der Auftraggeber hat Umsatzeinbußen.

Die meisten Haftpflichtversicherer, die Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) anbieten, schließen Erfüllungsschäden vom Versicherungsschutz aus. In den Versicherungsbedingungen stehen dann z.B. Formulierungen wie: