Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Eigenschadendeckung


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Version vom 5. November 2020, 12:27 Uhr


Um einen Eigenschaden im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden in der eigenen Firma verursacht. Vorausgesetzt der Mitarbeiter besitzt keine eigene Berufshaftpflichtversicherung.

⚠️ Der Baustein „Eigenschaden“ ist meist zusätzlich versicherbar, Im Regelfall ist dieser nicht standardmäßig im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Somit sind Schäden abgedeckt, die auch durch eigenes Verschulden verursacht werden abgedeckt. Mitversichert sind die „Unterwiesenen“ des Versicherungsnehmers. Somit wird aufgrund des Bausteins „Eigenschaden“ das unternehmerische Risiko wesentlich reduziert und erstattet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die finanziellen Schäden.


Schlagwort: Eigenschadendeckung

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