Beitragszahler: Unterschied zwischen den Versionen

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Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. '''Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden'''. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. '''Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer'''.
Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. '''Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden'''. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. '''Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer'''.




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Version vom 21. Mai 2017, 09:28 Uhr

Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer.


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