Beitragsanpassung, Beitragserhöhung

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Beitragsanpassung, Beitragserhöhung


Die Beiträge werden u.a. nach der Schadenhäufigkeit und der Schadenhöhe kalkuliert. Beitragsapassungen sind erforderlich damit der VR seine Leistungsverpflichtungen erfüllen kann. Ein unabhängiger Treuhänder überwacht die Prämienerhöhungen. Erhöht der Versicherer die Beiträge, so steht dem VN ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In nahezu allen Versicherungssparten und bei allen Versicherern erfolgen turnusmäßig Beitragserhöhungen/Beitragsanpassungen. Dies spiegelt die Allgemeine Kostensteigerung wieder.

Bevor aufgrund einer Beitragserhöhung der Versicherungsvertrag aufgekündigt wird sollte man sich dessen bewusst sein das es wenig Sinn macht wegen geringfügiger Prämienanpassungen den Versicherer zu wechseln. 

Sinnvoll ist es die Kfz-Haftpflichtprämien, die Gebäudeversicherung-Substanz und die Gebäudehaftpflichtversicherung jährlich zu vergleichen. Hier sind beachtliche Unterschiede auszumachen.

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