Bausparen, Zuteilung / Zuteilungstermin: Unterschied zwischen den Versionen

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Bausparen, Zuteilung / Zuteilungstermin<br />




Ein Bausparvertrag wird in zwei Phasen unterteilt. Die Ansparphase und die Darlehensphase. Der Übergang von der Ansparphase zur Darlehensphase wird als Zuteilungsphase bezeichnet. In der Zuteilungsphase erfolgt die Entscheidung nach der Verwendung des vorhandenen Guthabens bzw. die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Wird das Darlehen in Anspruch genommen, so spricht man von der Zuteilung.
Ein Bausparvertrag umfasst zwei Phasen. Die Ansparphase und die Darlehensphase. Der Übergang von der Ansparphase zur Darlehensphase wird als Zuteilungsphase bezeichnet. In der Zuteilungsphase erfolgt die Entscheidung nach der Verwendung des vorhandenen Guthabens bzw. die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Wird das Darlehen in Anspruch genommen, so spricht man von der Zuteilung.


Mindestanforderungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages
Mindestanforderungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages:<br />


Für die Zuteilung eines Bausparvertrages sind die nachfolgenden Mindestanforderungen zu berücksichtigen:
* Mindestvertragslaufzeit des Bausparvertrages ist eingehalten,
* Mindestbausparguthaben ist erreicht,
* benötigte Bewertungszahl des Bausparvertrages ist erreicht.<br />


* Mindestvertragslaufzeit des Bausparvertrages ist eingehalten
* Mindestbausparguthaben ist erreicht
* benötigte Bewertungszahl des Bausparvertrages ist erreicht




XYZ


Schlagwort:<br />
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Version vom 2. Februar 2017, 08:26 Uhr


Ein Bausparvertrag umfasst zwei Phasen. Die Ansparphase und die Darlehensphase. Der Übergang von der Ansparphase zur Darlehensphase wird als Zuteilungsphase bezeichnet. In der Zuteilungsphase erfolgt die Entscheidung nach der Verwendung des vorhandenen Guthabens bzw. die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Wird das Darlehen in Anspruch genommen, so spricht man von der Zuteilung.

Mindestanforderungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages:

  • Mindestvertragslaufzeit des Bausparvertrages ist eingehalten,
  • Mindestbausparguthaben ist erreicht,
  • benötigte Bewertungszahl des Bausparvertrages ist erreicht.



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