Bausparen, Wartezeit: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Wartezeit des Bausparvertrages beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit der Auszahlung des Darlehens (Zuteilung).''' Einen genauen Ternin für die Zuteilung kann und darf die Bausparkasse nicht nennen.  genass desDa die für die Zuteilung verfügbaren Mittel (Zuteilungsmasse) im Wesentlichen von den Spar- und Tilgungsleistungen der Bausparer abhängig sind, ist der Zeitpunkt der Zuteilung bei Vertragsabschluss noch unbestimmt, weshalb das Bausparkassengesetz ausdrücklich verbietet, einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen. Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung nennt man Wartezeit. Ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellter Vertrauensmann achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren eingehalten werden.


Schlagwort: <br /> Bausparvertrag Wartezeit, Wartezeiten
Schlagwort: <br /> Bausparvertrag Wartezeit, Wartezeiten

Version vom 26. Januar 2017, 13:51 Uhr

Bausparen, Wartezeit


Die Wartezeit des Bausparvertrages beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit der Auszahlung des Darlehens (Zuteilung). Einen genauen Ternin für die Zuteilung kann und darf die Bausparkasse nicht nennen. genass desDa die für die Zuteilung verfügbaren Mittel (Zuteilungsmasse) im Wesentlichen von den Spar- und Tilgungsleistungen der Bausparer abhängig sind, ist der Zeitpunkt der Zuteilung bei Vertragsabschluss noch unbestimmt, weshalb das Bausparkassengesetz ausdrücklich verbietet, einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen. Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung nennt man Wartezeit. Ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellter Vertrauensmann achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren eingehalten werden.

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Bausparvertrag Wartezeit, Wartezeiten