Bausparen, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:




'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben, 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss)
'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben).
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages.
{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
| Kündigung in der Ansparphase ||  
| Kündigung in der '''Ansparphase''' ||  
* Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
* Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
* Die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
* Häufig dauert es mehrere Monate bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
* Gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen können verloren gehen, wenn die Mindestlaufzeit nicht beachtet wird
* Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
* Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
* Häufig Fristen von mehreren Monaten bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
* Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
* Mindestlaufzeiten für gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen beachten!
* die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
* der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
|-
|-
| Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt)||  
| Kündigung bei '''Zuteilungsreife''' (Mindestansparguthaben eingezahlt)||  
* Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
* Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
* der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
* Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
|-
|-
| Kündigung in der Darlehensphase  ||  
| Kündigung in der '''Darlehensphase''' ||  
* Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung gegebenenfalls anfallender Gebühren
* Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung anfallender Gebühren
* Umschuldung durch Sondertigungsrecht beim Bausparer unkompliziert
* Umschuldung durch das Sondertilgungsrecht beim Bausparvertrag unkompliziert
  |}
  |}



Version vom 24. Januar 2017, 10:18 Uhr

Bausparen, Kündigung


Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben). Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages.

Kündigung in der Ansparphase
  • Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
  • Häufig dauert es mehrere Monate bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
  • Gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen können verloren gehen, wenn die Mindestlaufzeit nicht beachtet wird
  • Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
  • Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt)
  • Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
  • Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
Kündigung in der Darlehensphase
  • Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung anfallender Gebühren
  • Umschuldung durch das Sondertilgungsrecht beim Bausparvertrag unkompliziert


Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)

Bausparsumme komplett eingezahlt
  • zulässig
Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif
  • Widerspruch möglich (BGH hat noch nicht endgültig entschieden)
  • Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt


Schlagwort: