Bausparen, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben, 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss)
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| Kündigung in der Ansparphase ||
* Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
* Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
* Häufig Fristen von mehreren Monaten bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
* Mindestlaufzeiten für gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen beachten!
* die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
* der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
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| Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt)||
* Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
* der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
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| Kündigung in der Darlehensphase  ||
* Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung gegebenenfalls anfallender Gebühren
* Umschuldung durch Sondertigungsrecht beim Bausparer unkompliziert
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'''Kündigung durch die Bausparkasse''' (betrifft meist hochverzinste Altverträge)
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| Bausparsumme komplett eingezahlt ||
* zulässig
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| Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif||
* Widerspruch möglich (BGH hat noch nicht endgültig entschieden)
* Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt
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Version vom 17. Januar 2017, 14:11 Uhr

Bausparen, Kündigung


Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben, 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss)

Kündigung in der Ansparphase
  • Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
  • Häufig Fristen von mehreren Monaten bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
  • Mindestlaufzeiten für gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen beachten!
  • die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
  • der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt)
  • Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
  • der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
Kündigung in der Darlehensphase
  • Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung gegebenenfalls anfallender Gebühren
  • Umschuldung durch Sondertigungsrecht beim Bausparer unkompliziert


Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)

Bausparsumme komplett eingezahlt
  • zulässig
Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif
  • Widerspruch möglich (BGH hat noch nicht endgültig entschieden)
  • Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt


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