Bausparen, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Bausparen, Kündigung


'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben).  
'''Kündigung durch den Bausparer''' (Schriftform vorgeschrieben).  
Zeile 31: Zeile 29:
|-
|-
| Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif||  
| Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif||  
* Widerspruch möglich (BGH hat noch nicht endgültig entschieden)
* 10 Jahre nach Zuteilungsreife zulässig (BGH-Urteil vom 21.2.17), vor Ablauf von 10 Jahren Widerspruch möglich
* Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt
* Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt
|}
|}




Schlagwort: <br />
 
 
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Bausparen  |Alle Einträge '''Bausparen''' anzeigen]]  <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
 
<center>{{BimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 








.-.-.-.
[[Category:Bausparen]][[Category:PIM]]
[[Category:Bausparen]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 8. April 2021, 20:06 Uhr

Kündigung durch den Bausparer (Schriftform vorgeschrieben). Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss besteht ein Widerspruchsrecht. Ein Widerspruch führt zur Aufhebung des Vertrages.

Kündigung in der Ansparphase
  • Kündigungsfrist meist 3 Monate, sonst droht eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Die Abschlussgebühr wird im Normalfall nicht zurückerstattet
  • Häufig dauert es mehrere Monate bis zur Auszahlung des angesammelten Sparguthabens
  • Gegebenenfalls vereinbarte Bonuszinsen können verloren gehen, wenn die Mindestlaufzeit nicht beachtet wird
  • Achtung! Bei Unterschreiten der 7-jährigen gesetzlichen Sperrfrist gehen staatliche Förderungen verloren
  • Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
Kündigung bei Zuteilungsreife (Mindestansparguthaben eingezahlt)
  • Keine Kündigung erforderlich. Auszahlung verzinstes Bausparguthaben jederzeit möglich
  • Der Anspruch auf das Bauspardarlehen entfällt
Kündigung in der Darlehensphase
  • Rückzahlung des gesamten „Restdarlehens“,und Begleichung anfallender Gebühren
  • Umschuldung durch das Sondertilgungsrecht beim Bausparvertrag unkompliziert


Kündigung durch die Bausparkasse (betrifft meist hochverzinste Altverträge)

Bausparsumme komplett eingezahlt
  • zulässig
Mindestansparguthaben erreicht, Bausparvetrag zuteilungsreif
  • 10 Jahre nach Zuteilungsreife zulässig (BGH-Urteil vom 21.2.17), vor Ablauf von 10 Jahren Widerspruch möglich
  • Einschalten von Ombudsmann oder Anwalt



< zurück Einträge vorwärts >     Alle Einträge Bausparen anzeigen     zur Hauptseite 



Bim pim v02.png

















.-.-.-.