Bauleistungsversicherung Bauwesenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von '''Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen''' im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. ⚠️ Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. recht unterschiedlich.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von '''Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen''' im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. ⚠️ Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. recht unterschiedlich.


* '''Leistungsinhalte der Bauleistungsversicherung'''
 
* '''Bauleistungsversicherung Vertragsdauer'''<br />
 
 
Die Vertragslaufzeit endet  mit Ablauf der Bauzeit. oder spätestens nach zwei Jahren.
 
Die Haftung des Versicherers erlischt bei Hochbauten wie Gebäuden in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Gebrauchsabnahme der zuständigen Baubehörde. Bei Tiefbauten wie zum Beispiel einem Tunnel erlischt sie üblicherweise mit Abnahme des Objekts. Den Versicherungsbeitrag für eine Bauleistungsversicherung müssen Sie nur einmal zahlen.
 
Sollte sich die Fertigstellung der Bauarbeiten verzögern, müssen Sie dies dem Versicherer melden. In solchen Fällen ist eine Laufzeitverlängerung der Bauleistungsversicherung gegen eine einmalige Zahlung in den meisten Fällen problemlos möglich.
 
 
 
 
* '''Bauleistungsversicherung Leistungsinhalte'''


- Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind<br />
- Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind<br />

Version vom 22. Juli 2021, 09:06 Uhr

Die Bauleistungsversicherung, auch / Bauwesenversicherung ist eine sog. Vollkaskoversicherung für Bauprojekte.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. ⚠️ Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. recht unterschiedlich.


  • Bauleistungsversicherung Vertragsdauer


Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der Bauzeit. oder spätestens nach zwei Jahren.

Die Haftung des Versicherers erlischt bei Hochbauten wie Gebäuden in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Gebrauchsabnahme der zuständigen Baubehörde. Bei Tiefbauten wie zum Beispiel einem Tunnel erlischt sie üblicherweise mit Abnahme des Objekts. Den Versicherungsbeitrag für eine Bauleistungsversicherung müssen Sie nur einmal zahlen.

Sollte sich die Fertigstellung der Bauarbeiten verzögern, müssen Sie dies dem Versicherer melden. In solchen Fällen ist eine Laufzeitverlängerung der Bauleistungsversicherung gegen eine einmalige Zahlung in den meisten Fällen problemlos möglich.



  • Bauleistungsversicherung Leistungsinhalte

- Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind
- Glasbruch der fest eingebauten Verglasung bis zur Objektfertigstellung
- Grundwasserschäden
- Aufschwimmen des Gebäudes
- Hochwasserschäden
- Austretendes Leitungswasser
- Elementarschäden, wie z.B. Sturm, Hagel, Starkregen
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der ausführenden Baufirmen
- auf der Baustelle lagernde Fertigteile
- Aufräumkosten im Schadensfall

  • Leistungsausschlüsse der Bauleistungsversicherung

- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen
- Leistungsmängel durch der am Bau beteiligten Firmen
- Diebstahl von Baumaterial auf dem Baugrundstück
- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse

  • Ermittlung der Versicherungssumme

Folgende Faktoren werden berücksichtigt:

- Baukosten
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- geschätzte Handwerkerrechnungen
- notwendige Baustoffe
- notwendige Fertigbauteile
- Kosten für Aussenanlagen, wie z.B. Zuwege und Wegbefestigungen
- vorgesehene Eigenleistungen

Keine Berücksichtigung finden:

- Kosten für die Gartenanlagen, wie z.B. Pflanzen und Sträucher
- Baunebenkosten, wie z.B. Honorare für Architekten, Baustatiker, Notare, usw.

  • Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

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