Baufinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch
Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch


'''Hypothekdarlehen'''
* '''Hypothekdarlehen'''
werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.  
werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.  


'''Bundesbaudarlehen'''
* '''Bundesbaudarlehen'''
werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme
werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme


'''Landesbaudarlehen'''
* '''Landesbaudarlehen'''
werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme
werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme


'''Kommunaldarlehen'''
* '''Kommunaldarlehen'''
werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung
werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung


'''Restfinanzierungsmittel'''
* '''Restfinanzierungsmittel'''
sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen
sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen



Version vom 18. Februar 2017, 09:06 Uhr

Als Baufinanzierung wird das Bereitstellen von Geld mittels eines Kredits für die Errichtung eines Gebäudes bezeichnet. Oftmals ist der Erwerb eines Grundstücks dabei inbegriffen.

Im Rahmen der Baufinanzierung wird nach der Finanzierungsart unterschieden.

Eigenfinanzierung Als Eigenfinanzierung wird bezeichnet:

  • eigenes Geldvermögen
  • eigenes Sachkapital (eigenes Grundstück)
  • Eigenleistung (persönlich erbrachte Bauleistungen)
  • angespartes Bausparguthaben auf einem Bausparvertrag


Fremdfinanzierung

Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch

  • Hypothekdarlehen

werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.

  • Bundesbaudarlehen

werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme

  • Landesbaudarlehen

werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme

  • Kommunaldarlehen

werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung

  • Restfinanzierungsmittel

sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen


Bauzwischenfinanzierung

Die Bauzwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn

  • nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist
  • das Baugrundstück nicht weiter belastet werden kann – fehlende Belastungsreife -
  • für das Fremdkapital der Auszahlungszeitpunkt nicht günstig ist


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