Bürohaftpflichtversicherung, Leistungen / Versicherungssummen: Unterschied zwischen den Versionen

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  ❗️Die "echten" Vermögensschäden sind nicht Gegenstand der Bürohaftpflichtversicherung. Diese sind über die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.<br />
  ❗️Die "echten" Vermögensschäden sind nicht Gegenstand der Bürohaftpflichtversicherung. Diese sind über die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.<br />


Siehe auch: [[echter, unechter Vermögensschaden]]<br />
👁 Siehe auch: [[echter, unechter Vermögensschaden]]<br />
Siehe auch: [[Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung]]<br />
👁 Siehe auch: [[Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung]]<br />


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Version vom 12. Februar 2017, 17:00 Uhr

Die Bürohaftpflichtversicherung versichert Schäden, die durch den Bürobetrieb entstehen können. Diese schützt Ihr Unternehmen, wenn Ihren Kunden in den Büroräumen zu Schaden kommen. Im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind ihre Mitarbeiter in der Bürohaftpflichtversicherung mitversichert.

Leistungen

Die Bürohaftpflichtversicherung übernimmt die berechtigten Forderungen. Sind die Forderungen unberechtigt oder der Höhe nach unangemessen, wird der Versicherer diese abwehren.

Versicherungssummen

Die Bürohaftpflichtversicherung leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen bei Personenschäden und Sachschäden. Die Vermögensschäden sind dann mitversichert, wenn es sich um unechte Vermögensschäden handelt. Diese sind eine Folge aus einem Personen- oder Sachschaden.

❗️Die "echten" Vermögensschäden sind nicht Gegenstand der Bürohaftpflichtversicherung. Diese sind über die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.

👁 Siehe auch: echter, unechter Vermögensschaden
👁 Siehe auch: Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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