Bürgschaft

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Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (oder Mitunterzeichner, veraltet Kavent) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des sogenannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Quelle: Wikipedia


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