Arglistige Täuschung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 9: Zeile 9:
Schlagwort: Arglist, arglistige Täuschung, Vertragsanfechtung
Schlagwort: Arglist, arglistige Täuschung, Vertragsanfechtung


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Version vom 12. März 2017, 16:04 Uhr

Macht der Versicherungssuchenden/Antragsteller vorsätzlich falsche Angaben/Auskünfte oder verschweigt er erhebliche Gefahren, so liegt eine arglistige Täuschung vor. Die Beweispflicht einer arglistigen Täuschung liegt beim Versicherer. Bei einem Nachweis des Versicherers kann dieser den Vertrag anfechten.


👁 Siehe auch: XXX

miniatur Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen

Schlagwort: Arglist, arglistige Täuschung, Vertragsanfechtung