Anzeigepflicht

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Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.


Bei Antragstellung:
Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.

Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung:
Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.

Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles:
Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.

Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.


Siehe auch
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Anzeigepflichtverletzung VVG § 19


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