Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Anzeigepflicht<br />


Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.
Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.
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'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden,  er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br />
'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden,  er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br />


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Schlagwort: Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung
Schlagwort: Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung

Version vom 26. Februar 2017, 13:28 Uhr

Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.

Bei Antragstellung: Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.

Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung: Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.

Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles: Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.

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