Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:
Schlagwort: Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Schlagwort: Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung


<center>{{BimpimV02}}
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]


[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Version vom 7. Mai 2017, 22:35 Uhr

  • Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.

Bei Antragstellung: Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.

Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung: Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.

Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles: Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.

  • Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 VVG geregelt.


👁 Siehe auch: https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html VVG § 19
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen
Schlagwort: Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung


Bim pim v02.png

















-.-.-.-