Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang.
Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung.
 
* '''Kfz Versicherung'''<br />
 
 
 
* '''Private Krankenversicherung'''<br />
 





Version vom 2. März 2021, 12:50 Uhr


Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung.

  • Kfz Versicherung


  • Private Krankenversicherung


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Schlagwort: Annahmepflicht, Konrahierungszwang -.-.-.-