Altersvorsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Oktober 2022, 07:22 Uhr

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Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung.

Selbständige wie Freiberufler, die keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.

- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein.

- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.

- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge
- oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.

- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-, Beitragspflicht entstehen.



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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)

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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


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Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















Versicherungspflicht, Zwangsversicherung, Rentenversicherungspflicht