Altersvorsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.<br />
- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.<br />
   
   
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl  zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br />
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl  zwischen privater Altersvorsorge<br />
- oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br />
   
   
- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-, Beitragspflicht entstehen.<br />
- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-, Beitragspflicht entstehen.<br />

Version vom 10. März 2021, 10:16 Uhr

Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung:

Selbständige wie Freiberufler, die keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.

- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein.

- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.

- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge
- oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.

- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-, Beitragspflicht entstehen.



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Schlagwort: Versicherungspflicht, Zwangsversicherung, Rentenversicherungspflicht
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