Altersvorsorge

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07/2017 - NEWS: 
Meldung vom 14-07-2017: Laut Statistischem Bundesamt hat sich in den letzten 10 Jahren die Zahl der arbeitenden Altersrentenbezieher, zwischen 65 und 74 Jahre alt, mehr als verdoppelt. Im Jahr 2006 betrug der Anteil 5%, im Jahr 2016 bereits 11%. 


07/2017 - NEWS:
Die EU möchte ein Europäisches Altersvorsorgeprodukt (PEPP) einführen. Es soll ein europäischer Qualitätsstandard für Altersvorsorgeprodukte geschaffen werden. Versicherungen, Banken, Fonds oder Vermögensverwalter sollen diese Produkte EU-weit anbieten. Verbraucher können zwischen maximal fünf unterschiedlich riskanten Anlagestrategien wählen.  --- Wir berichten weiter. --- 

Presse am 08-07-2017, vom gleichen Tag - widersprüchlich

  • Das Geldpolster schmilzt

WirtschaftsWoche

In den Jahren darauf wird sich der Abbau des Vermögens beschleunigen, wie die Vorsitzende des Bundesvorstandes der Rentenversicherung, ... Bundesrat verabschiedet Ost-West-Angleichung und Verbesserung der Erwerbsminderungsrente - Presseportal.de (Pressemitteilung) Länder bringen Ost-West-Rentenangleichung auf den Weg - Berliner Morgenpost ...

  • Drittes Minus in Folge: Neue Schätzung: Rentenkasse fehlen in diesem Jahr 900 Millionen Euro

FOCUS Online

Ein Minus von mehr als zwei Milliarden Euro musste die Rentenversicherung für 2016 vermelden. FOCUS Online liegen aktuelle Berechnungen vor, ...

  • Rentenkasse ist gut gefüllt

SR.de

Die Rentenversicherung ist damit gut aufgestellt. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund sagte, dafür sei auch die ... Die Rentner in Österreich sind häufig viel besser dran - Südwest Presse...

  • Gigantische Schummelei

Süddeutsche.de

Dieses Modell - "Die gesetzliche Rentenversicherung streckt vor, und der Bund zahlt teilweise später als sogenannten Zuschuss zurück" - ist eine seit ...


Anmerkung der Redaktion: Wenn schon nicht auf nationaler Ebene zufriedenstellende Lösungen gefunden werden die der Altersarmut ( Lt. Frau Nahles gibt es keine Altersarmut sonder nur "weniger Wohlverdienende") begegnet, so wird sich nun mit PEPP auf europäischer Ebene in kollektiver Hilflosigkeit versucht.


Die klassische Altersvorsorge unterteilt sich in die private Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Altersvorsorge.

  • Die gesetzliche Altersvorsorge

stellt mittlerweile nur eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.

  • Die private Altersvorsorge

wird nach dem sog. Kapitaldeckungsverfahren finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize im Bereich der Riesterrente und Rüruprente geschaffen worden.

Zur privaten Altersvorsorge zählen:

- Private Kapitalversicherung
- Private Rentenversicherung
- Banksparpläne
- Fondssparpläne
- Rentenpapiere
- Aktien
- Aktienfonds
- Wohneigentum


  • Die betriebliche Altersvorsorge ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems geworden und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeitnehmer.

Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer, dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell beteiligt. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auf. Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine verbindliche finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.

Vorteile für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber: Durch die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber stellt die betriebliche Altersvorsorge ein bedeutendes personalwirtschaftliches Instrument dar. Die Gewinnung und langfristige Bindung von qualifizierten Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeber ein wichtiger Punkt. Zusätzlich können die Arbeitgeber die Lohnnebenkosten senken und steuerliche Vorteile für ihr Unternehmen nutzen.


Arten der betrieblichen Altersvorsorge – Durchführungswege

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es 5 verschiedenen Durchführungswege.

- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionszusage

Unterscheidungen der Durchführungswege

Durchführungswege: Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds
direkter Rechtsanspruch gegen Versorgungsträger kein Versorgungsträger vorhanden nein ja ja ja
staatliche Riesterförderung nein nein ja ja ja
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers mit eigener Beitragszahlung beim Arbeitgeberwechsel nein nein ja ja ja
garantierte Mindestverzinsung der eingezahlten Beiträge nein nein ja ja nein
Anlagenbeschränkungen nein nein ja ja wenige
Beaufsichtigung durch das BaFin nein nein ja ja ja
Insolvenzschutz ja ja unter bestimmten Voraussetzungen nein ja



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