Allmählichkeitsschaden

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Fortwährende Einwirkung durch Temperatur, Nässe, Dämpfe, Gase und auch Rauch und Ruß führen zu Allmählichtkeitsschäden. Der Beginn und tatsächliche Zeitpunkt des Schadens lassen sich nicht festlegen.

Diese Schäden sind i.d.R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ausnahmen gibt es bei der Gebäudeversicherung und Umwelthaftpflichtschäden.

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