Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Abgeltungssteuer, Kapitalertragssteuern
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Version vom 22. Januar 2017, 15:07 Uhr

Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer

Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und die Kirchensteuer.


Individualbesteuerung

Es ist auch eine individuelle Besteuerung möglich. Dies ist ratsam, wenn der der persönliche Steuersatz unter 25 % (entspricht für einen Alleinstehenden in etwa einem zu versteuernden Einkommen von € 15.000 und gemeinsam Veranlagten einem Einkommen von ca. € 31.000), liegt.


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