Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer


Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer.
Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer. Diese Steuer wird auch als Quellensteuer bezeichnet, da sie direkt 8von der Quelle)  vom Kreditinstitut ocder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt wird.





Version vom 22. Januar 2017, 18:15 Uhr

Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer

Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer. Diese Steuer wird auch als Quellensteuer bezeichnet, da sie direkt 8von der Quelle) vom Kreditinstitut ocder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt wird.


Individualbesteuerung

Es ist auch eine individuelle Besteuerung möglich. Dies ist ratsam, wenn der der persönliche Steuersatz unter 25 % (entspricht für einen Alleinstehenden in etwa einem zu versteuernden Einkommen von € 15.000 und gemeinsam Veranlagten einem Einkommen von ca. € 31.000), liegt. Die Pauschalsteuer wird in voller Höhe von 25% vom Kreditinstitut oder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt. Der Fiskus nimmt eine Rückerstattung vor.


👁 Siehe auch: Sparerpauschbetrag


Schlagwort: Abgeltungssteuer, Kapitalertragssteuern