Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung

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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.

  • Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.
  • Die Risiken als Eigentümer oder Besitzer, Mieter und Pächter sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Von Grundstücken und Gebäuden gehen eine Vielzahl von Gefahren aus.
  • Sind fremde Pferde in der Betreuung, Pflege oder Ausbildung (auch Pensionstiere), muß dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.



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