Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung
Version vom 22. Februar 2023, 08:35 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
![]() |
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich.
Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
