Produkthaftpflichtversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar. Diese erweitert die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung um zusätzliche Deckungseinschlüsse.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet nicht nur der Hersteller des Produktes sondern auch weitere Dritte.
Die Produkthaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Schadenersatzforderungen Geschädigter durch die Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz) und erfüllt bei berechtigten Ansprüchen deren Forderungen.
Siehe auch
Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet
Betriebshaftpflichtversicherung
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Schlagwort: Produkthaftung, Produkthaftpflicht, ProdukthaftpflichtversicherunG erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, Herstellerhaftung
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