Unfallversicherung private, Definition Unfall
Version vom 4. März 2021, 15:17 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punktes ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
👁 Siehe auch: Insektenstich
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, Sturz
👁 Siehe auch: Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung
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