Wartezeiten

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Versicherungen ersetzen Schäden die nicht vorhersehbar sind. Schäden die absehbar sind werden nicht erstattet. Daher gibt es für bestimmte Versicherungen eine sog. Wartezeit. D.h., tritt das Schadenereignis in dieser Zeit ein, besteht für den Versicherer keine Leistungsverpflichtung.

Für viele Versicherungsbereiche gibt es keine Wartezeiten. Für einzelne Versicherungsbereiche und deren Untersparten gelten unterschiedliche Wartezeiten. Bei Unfällen entfallen oftmals die Wartezeiten.



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Schlagwort: Wartezeit, Wartezeiterlaß, Wartezeitwegfall, Versicherung ohne Wartezeit, Versicherungen ohne Wartezeiten.


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