Firmenrechtsschutzversicherung, Wartezeiten

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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.

⚠️ Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreitigkeiten absichern.

Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenszahlung eine Kündigung auszuschliessen.


- Schaden­­­ersatzrechtsschutz - keine Wartezeiten. Versicherungsnehmer klagt auf Schmerzens­­­geld.

- Disziplinar- u. Standes­rechts­­schutz - keine Wartezeiten. Arzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot.

- Ordnungs­­­­­­widrigkeiterechtsschutz - keine Wartezeiten Versicherungsnehmer geht gegen Bußgeld­­­verfahren vor.

- Straf­­rechtsschutz - keine Wartezeiten - Hauseigentümer wird von Fußgänger verklagt, der vor dem Haus gestürzt ist

- erweiterter Strafrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten

- Steuerrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten

- Verwaltung­­­s­­rechts­schutz - 3 Monate Wartezeiten Behördenstreitigkeit, wegen Maulkorbpflicht

- Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Streitig­­­keiten über Miethöhe oder bei Räumungs­­­prozessen

- Internetrechtsschutz - XX X Monate Wartezeiten


⚠️ Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel Keine Karenzzeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.



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