Immobilienrechtsschutzversicherung

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Versicherungsumfang der Immobilienrechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich wahlweise auf Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile sowie dazugehörige Garagen und Kfz-Abstellplätze. Auch die in Deutschland gelegene Ferienwohnung kann versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt immer für ein ganz bestimmtes/benanntes Objekt (Adresse).


Versicherte Personen in der Immobilienrechtsschutz

In der Immobilienrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Personen in einer bestimmten Eigenschaft der Immobilie versichert

  • als Eigentümer
  • als Verpächter
  • als Vermieter
  • als Mieter
  • als Pächter
  • oder als berechtigter Nutzer


Leistungen der Immobilienrechtsschutzversicherung

Die folgenden Kosten werden in der Immobilienrechtsschutz erstattet

  • Anwaltsgebühren (auch Korrespondenzanwalt)
  • Zeugengelder
  • gerichtliche Sachverständigengebühren
  • Gebühren der Verwaltungsbehörden
  • Prozesskosten der Gegenseite


Wartezeiten in der Immobilienrechtsschutzversicherung

betragen drei Monate. Erst danach besteht ein Leistungsanspruch.


Nicht versichert sind Streitigkeiten durch

  • Planfeststellungsangelegenheiten
  • Flurbereinigungsangelegenheiten
  • Umlegungsangelegenheiten
  • Enteignungsangelegenheiten
  • sowie Zwistigkeiten, die im Zusammenhang mit Planungsarbeiten und der Errichtung, sowie der Finanzierung von Gebäuden und deren Teile steht. Dies gilt auch für Grundstücke.


Generelle Ausschlüsse der Immobilienrechtsschutzversicherung

In der Rechtsschutzversicherung sind generell ausgeschlossen

  • Krieg
  • Unruhen
  • Streik
  • Aussperrung
  • Baurisiko
  • Internationale Gerichte
  • Halte- und Parkverstöße
  • Asylrecht
  • übergangene Ansprüche sowie Streitereien unter den versicherten Personen
  • Urheberrecht
  • Spekulationsgeschäfte, Erbschaften
  • vorsätzlich begangene Straftaten


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