Glasversicherung

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Die Glasversicherung wird auch Glasbruchversicherung genannt. Sie deckt bestimmte Glasschäden an der gewerblichen Immobilie. Sinnvoll und erforderlich ist sie bei Immobilien wie Geschäftsräumen die große Glasflächen haben. Häufig sind die Risiken des Glasbruchs, dann i.d.R. limitiert, auch in einer Inhaltsversicherung und/oder der Gebäudeversicherung enthalten. Je größer die Glasflächen umso besser fährt der Versicherungsnehmer mit der separaten Glasversicherung.


Schlagwort: Glasschaden, Glasbruch, Glasbruchschaden

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