Pflegeversicherung private, Pflegegrade / Leistungen
Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) haben sich wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung ergeben. Aus den bisher gültigen Pflegestufen werden anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) die seit 01.01.2017 gültigen Pflegegrade zur Einteilung der Pflegebedürftigkeit verwendet.
Die ehemaligen Pflegestufen wurden in die entsprechenden Pflegegraden umgewandelt:
Pflegestufe | Pflegegrad |
---|---|
Neu seit 2017 | 1 |
Pflegestufe 0 & Pflegestufe 1 | 2 |
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz & Pflegestufe 2 | 3 |
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz & Pflegestufe 3 | 4 |
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskomepetenz & Pflegestufe 3 mit Härtefall | 5 |
Die Pflegegradeinteilung erfolgt nach den 6 Kriterien:
Mobilität
Inwiefern ist die freie Bewegung möglich? (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können Entscheidungen getroffen, Personen und Orte erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Sind motorische, (auto)agressive Auffälligkeiten im Verhalten vorhanden? Bestehen Wahnvorstellungen, Depressionen oder (irrationale) Ängste?
Selbstversorgung
Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, die Ernährung, das An- und Auskleiden, usw. noch selbständig durchführen zu können?
Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist bei den krankheits- / therapiebedingten Anforderungen erforderlich ? (z.B. Verbandswechsel oder Medikamteneinnahme)
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Kann der Tagesablauf noch selbständig gestaltet werden und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Personen normal interagiert?
Leistungen in den Pflegegraden
monatliche Leistung bei ambulanter Pflege
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 0,00 € | 316,00 € | 545,00 € | 728,00 € | 901,00 € |
Sachleistung ambulant | 0,00 € | 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995,00 € |
Entlastungsbetrag | 125 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € |
monatliche Leistung bei stationärer Pflege
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Leistungsbetrag teilstatinär | 0,00 € | 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995 € |
Leistungsbetrag stationär | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Erläuterungen der einzelnen Pflegegrade
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 1 ist die geringste Pflegebedürftigkeitsstufe und ist für Menschen, die die bisherige Pflegestufe 0 nicht erreichten.
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 entspricht der Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.
Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 entspricht der Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe 4.
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad 5 entspricht der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz bzw. unter der Definition „Härtefall“ zuzuordnen sind.
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Schlagwort: Pflegegrad, Pflegeversicherung Pflegegrade
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