D&O, versicherte Risiken
Version vom 12. Juni 2017, 06:09 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Wird die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, für einen eingetretenen Vermögensschaden haftpflichtig, so deckt der Versicherer diesen Schadenfall. Dies gilt für die Innenhaftung (gegenüber dem eigenen Unternehmen) wie auch für die Aussenhaftung (Kunden, Mandanten usw.).
👁 Siehe auch: D&O, Innenhaftung und Schadenbeispiele
👁 Siehe auch: D&O, Aussenhaftung und Schadenbeispiele
Schlagwort: Pflichtverletzung, Innenhaftung, Aussenhaftung
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