Kfz Versicherung, Schadenfreiheitsrabatt

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Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt kommt ursprünglich aus dem Bereich der Kfz-Versicherung. Mittlerweile wird das System in ähnlicher Form in anderen Versicherungssparten auch angewendet, wie z.B. Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung, usw..

In der Kfz-Versicherung spiegelt der Schadenfreiheitsrabatt die Dauer wieder, in der der Versicherungsnehmer schadenfrei ist, ausgedrückt wird dies in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Das Schadenfreiheitrabatt-System wird in der Kfz Versicherung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei der Kfz-Vollkaskoversicherung angewendet. Hinter den einzelnen SF-Klassen sind Beitragssätze hinterlegt, die zur Berechnung des Versicherungsbeitrages herangezogen werden.

Die Schadenfreiheitsklassen im Überblick

SF-Klasse Bemerkung
SF M Nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungsrelevanter Schäden
SF S Nur erreichbar durch einen oder mehrere rückstufungsrelevanter Schäden
SF 0 Fahrerlaubnis weniger als 3 Jahre vorhanden
SF ½ Fahrerlaubnis länger als 3 Jahre vorhanden
SF 1 1 schadenfreies Jahr
SF 2 2 schadenfreie Jahre
SF 3 3 schadenfreie Jahre
SF 35 35 schadenfreie Jahre