Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.
Bei Antragstellung: Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.
Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung: Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.
Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles: Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.
Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung ist in § 5 VVG geregelt.
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Schlagwort: Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzung, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung