Umgekehrte Beweislast

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 20. September 2016, 10:18 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Umgekehrte Beweislast Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Ande…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Umgekehrte Beweislast

Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung (All-Risk-Police). Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer viel vorteilhafter.

Siehe auch: All-Risk-Police

Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All-Risk-Police