Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren
Version vom 10. Februar 2017, 13:02 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.
Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Die folgenden Gefahren sind versichert:
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Kurzschluss,
- Überspannung,
- Sturm,
- Überschwemmung,
- Hagel,
- Erdbeben,
- Böswilligkeit von Dritten,
- Vandalismus
- Herunterfallen,
- Bruchschäden,
- An- u. Zusammenstoßen,
- Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
- unsachgemäße Handhabung,
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
- Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
- Abhandenkommen durch Raub,
- Transportmittelunfall
Die Gegenstandsversicherung gilt im Gegensatz zu Hausratversicherung, weltweit.
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Schlagwort: Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern