Umgekehrte Beweislast
Version vom 19. April 2021, 19:19 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
Siehe auch:
Allgefahrendeckung / Allriskpolice
durchgeschriebenes wording
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Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police
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